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Wohnsitz Spanien

Osborne Bull in Las Cabezas de San Juan, Spanien

Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Spanien: Wohnsitz durch Investition und spanisches goldenes Visum für Investoren, Pensionierte und Rentner - Aufenthaltsbewilligung für digitale Nomaden und Fernarbeitskräfte


Aufenthaltsbewilligungen im Rahmen der internationalen Mobilität

("Autorización de residencia de movilidad internacional")


1. Goldenes Investorenvisum

("Autorización de residencia para inversores")

2. Visum für digitale Nomaden

("Residencia por teletrabajo de carácter internacional")


Spanischen Wohnsitz beantragen

Beschreibung des spanischen Investitionsprogramms


1. Spanisches Goldenes Investorenvisum


Die spanische Aufenthaltserlaubnis für Investoren ("Autorización de residencia para inversores", auch bekannt als spanisches Investorenvisum oder "Goldenes Visum") bietet (i) vorübergehenden Aufenthalt in Spanien und nach 5 Jahren (ii) dauerhaften europäischen Wohnsitz und nach 10 Jahren (iii) spanische Staatsbürgerschaft für Nicht-EU-/EWR-Bürger (hier), die bereit sind, in die spanische Wirtschaft zu investieren (siehe Investitionsmodalitäten unten).


2. Spanisches Visum für digitale Nomaden


Im Jahr 2022 (hier) führte Spanien sein Visum für digitale Nomaden ("Residencia por teletrabajo de carácter internacional") ein, das Nicht-EU/EWR-Bürgern (hier) zugute kommt, die (i) selbständig sind oder in Spanien Fernarbeit für Unternehmen mit Sitz außerhalb Spaniens leisten, (ii) die ausschließlich einen Computer oder andere Formen der Telekommunikation nutzen, (iii) die einen Hochschulabschluss in ihrem jeweiligen Fachgebiet oder eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren vorweisen können und (iv) die in den letzten fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren.


> Antragsteller für das spanische Visum für Fernarbeit müssen (i) einen Arbeitsvertrag vorlegen, der älter als drei Monate ist, (ii) mit einem ausländischen Unternehmen, das seit mindestens einem Jahr besteht, und (iii) nachweisen, dass ihre Arbeit aus der Ferne ausgeführt werden kann. Darüber hinaus muss der Selbstständige oder Fernarbeiter bei der spanischen Sozialversicherung angemeldet sein.


> Digitale Nomaden dürfen Einkünfte aus spanischen Quellen erzielen, wenn ein Anteil von maximal 20 % spanischer Unternehmen an den Gesamteinnahmen eingehalten wird.


> Die spanische Aufenthaltsgenehmigung für digitale Nomaden steht den Familienmitgliedern des Antragstellers (Ehepartner, unverheiratete Kinder und Eltern) offen, die in Spanien leben und arbeiten dürfen.


3. Spanische Staatsbürgerschaft


Die Jahre, die im Rahmen der internationalen Mobilität mit einer spanischen Aufenthaltserlaubnis verbracht wurden, werden auf die 10-jährige Wartezeit für die spanische Staatsbürgerschaft angerechnet.


Staatsangehörige der 23 iberoamerikanischen Länder (hier) einschliesslich Brasilien, Andorra, der Philippinen, Äquatorialguinea oder Personen sephardischer Herkunft können nach nur 2 Jahren rechtmässigem Aufenthalt in Spanien die spanische Staatsbürgerschaft erwerben.


Der spanische Reisepass und der spanische Personalausweis gewähren Freizügigkeit und Aufenthaltsrecht in den Staaten der Europäischen Union, darunter Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz und das Vereinigte Königreich. Der spanische Pass ist für Spanier bis 30 Jahren während 5 Jahren gültig und für Spanier zwischen 30 und 70 Jahren ist er 10 Jahre gültig. Der Pass von Spaniern über 70 Jahren hat kein Ablaufdatum.


Die doppelte Staatsbürgerschaft oder ein zweiter spanischer Pass (hier) ist nur Spaniern nach Herkunft erlaubt und nur dann, wenn sie ihre Absicht bekunden, die spanische Staatsangehörigkeit innerhalb von 3 Jahren nach Erwerb einer zweiten Staatsangehörigkeit zu behalten. Ausländer, die die spanische Staatsbürgerschaft erwerben, müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (es sei denn, sie sind Bürger eines iberoamerikanischen Landes).

Programmbeginn September 2013
Popularität 6'000 goldene Visa pro Jahr (2018) hauptsächlich für Chinesen, Amerikaner, Brasilianer, Inder, Venezolaner
Änderung der Regeln Juli 2015 (neu mit Familiennachzug und Arbeitserlaubnis)
Förderstelle España Exportación e Inversiones (ICEX) unter dem Unternehmergesetz
Starttermin (Visum für digitale Nomaden) Dezember 2022 im Rahmen des neuen spanischen Gesetzes über Unternehmensgründungen ("Ley de fomento del ecosistema de las empresas emergentes")
Projektträger Ministerium für Eingliederung, soziale Sicherheit und Migration

Typen von spanischen Aufenthaltsgenehmigungen für Investoren und digitale Nomaden


Visum für Investoren, Visum für digitale Nomaden 1 Jahr gültig
Aufenthaltstitel 2 Jahre gültig
Aufenthaltstitel 2 Jahre gültig (erneuert)
Ständiger Wohnsitz Anspruch nach 5 Jahren
Staatsbürgerschaft Anspruch auf Einbürgerung in Spanien nach 10 Jahren (Bürger der 23 ibero-amerikanischen Staaten, sowie der Philippinen, Äquatorialguinea oder Personen sephardischer Herkunft können bereits nach 2 Jahren Aufenthalt in Spanien Staatsbürgerschaft beantragen)

Was sind die Hauptvorteile des Lebens in Spanien?


  • Die spanischen Aufenthaltsprogramme können mit einer speziellen spanischen Steuerregelung für Nichtansässige ("Beckham-Gesetz") kombiniert werden, die in den ersten 6 Jahren des Aufenthalts erhebliche Steuererleichterungen bietet (siehe unten).
  • Die Lebenshaltungskosten in Spanien sind im Durchschnitt 20% niedriger als im Vereinigten Königreich.
  • Die spanische Aufenthaltsgenehmigung befreit die gesamte Familie von der Visumspflicht für den Schengen-Raum (hier)
  • Für die spanische Aufenthaltsgenehmigung gibt es keine Sprachanforderungen und keine Altersbeschränkungen. Für die spanische Staatsbürgerschaft sind jedoch Kenntnisse der spanischen Sprache erforderlich: DELE A2 (hier).

Was sind die wichtigsten Nachteile des spanischen goldenen Visums?


  • Das spanische goldene Visum berechtigt nicht zur Inanspruchnahme spanischer Gesundheits- und Sozialdienste während der ersten 5 Jahre des Aufenthalts in Spanien (bis zum dauerhaften spanischen Wohnsitz)
  • Im Jahr 2018 wurde Spanien von der NGO Transparency International heftig kritisiert - "Inside the Murky World of Golden Visas" (hier), weil Spanien in den letzten 10 Jahren die meisten goldenen Visa in der EU erteilt hatte (25'000 goldene Visa wurden in Spanien ausgestellt)
  • Im Rahmen des spanischen goldenen Investorenvisums und des Programms für digitale Nomaden ist die spanische Staatsbürgerschaft erst nach 10 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Spanien möglich (eine Vorzugsbehandlung wird jedoch Staatsangehörigen iberoamerikanischer Länder gewährt), was im Vergleich zu anderen Residency by Investment-Programmen (RBI) eine relativ lange Wartezeit darstellt:


Überblick über die Einbürgerungswege im Rahmen beliebter RBI-Programme


  • Australisches Investorenvisum (hier): Staatsbürgerschaft in Australien nach 5 Jahren Daueraufenthalt
  • Gibraltar Sondersteuerstatus der Kategorie 2 (hier): Britische Staatsbürgerschaft nach 5 Jahren Daueraufenthalt
  • Österreichisches Investorenvisum (hier): Staatsbürgerschaft in Österreich nach 6 Jahren Daueraufenthalt
  • Griechisches Investorenvisum (hier): Staatsbürgerschaft in Griechenland nach 7 Jahren Daueraufenthalt
  • Italienisches Investorenvisum (hier): Staatsbürgerschaft in Italien nach 10 Jahren ständigem Aufenthalt
  • Monaco Investorenvisum (hier): Staatsbürgerschaft in Monaco nach 10 Jahren ständigem Wohnsitz
  • Schweizer Investorenvisum (hier): Staatsbürgerschaft in der Schweiz nach 12 Jahren ständigem Wohnsitz

Was sind die Anforderungen an die physische Anwesenheit von Inhabern eines Visums für digitale Nomaden in Spanien?


Jährliche Abwesenheit von Spanien Abwesenheiten von Spanien dürfen 6 Monate nicht überschreiten, um die formalen Anforderungen für das spanische Fernarbeitervisum zu erfüllen

Was bedeutet steuerlicher Wohnsitz in Spanien?


  • Natürliche Personen sind in Spanien steuerlich ansässig, wenn sie sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhalten oder wenn sich der Schwerpunkt ihrer geschäftlichen und beruflichen Tätigkeit oder ihrer wirtschaftlichen Interessen in Spanien befindet.
  • Es wird vermutet, dass natürliche Personen in Spanien steuerlich ansässig sind, wenn ihr Ehepartner und/oder unterhaltsberechtigte Minderjährige ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Spanien haben.
  • Investoren, die eine Daueraufenthaltsgenehmigung für Spanien beantragen, können sich bis zu 6 Monate ununterbrochen in Spanien aufhalten. Innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums, der zur Erlangung des ständigen Wohnsitzes in Spanien führt, darf die kumulierte Abwesenheit jedoch 10 Monate nicht überschreiten (oder 1 Jahr, wenn berufliche Gründe geltend gemacht werden).

Wie hoch ist die persönliche Einkommensteuer in Spanien?

("Impuesto sobre la renta de la personas físicas" - IRPF)


Einkommen Progressive Raten von 19% bis 46% (es gibt regionale Unterschiede)
Dividenden, Zinsen, Kapitalgewinne 19 - 23%
Vermögensteuer 0,2 - 2,5% des Immobilienwertes (regional verschieden, in Madrid entfällt die Steuer)
Erbschaftssteuer 7,65 - 34% (regional verschieden), wenn sich entweder der Erbe, der Beschenkte oder der Vermögenswert in Spanien befindet

Was is das spanische "Beckham Gesetz"?


Beschreibung der spanischen Steuerregelung für neu Ansässige


In der Regel zahlen in Spanien ansässige Personen Steuern auf ihr weltweites Einkommen (mit Steuersätzen von bis zu 45 % für Jahreseinkommen über 60.000 €), es sei denn, sie sind vor kurzem nach Spanien umgezogen und können daher von einer günstigen Steuerregelung für Impatriates ("impatriados") profitieren, die für Steuerzwecke als spanische Nichtansässige behandelt werden.


Die Impatriates-Steuerregelung in Spanien (auch als "Beckham-Gesetz" bekannt) ist eine besondere spanische Steuerregelung, die es (i) ausländischen Staatsangehörigen und Expatriates, die nach Spanien gezogen sind und (ii) in den vorangegangenen fünf Jahren nicht in Spanien steuerlich ansässig waren (iii) ermöglicht, für einen Zeitraum von maximal sechs Jahren Steuern auf Gehaltseinkünfte zu einem ermäßigten Satz zu zahlen (iv).


Unterm Strich zahlen aktive Einkommensbezieher wie ausländische Führungskräfte, Spitzensportler und digitale Nomaden (i) einen Pauschalsteuersatz von 24 % auf Gehaltseinkünfte (bis zu 600.000 €) anstelle des Höchststeuersatzes von 47 % (der für Einkommensbereiche über 600.000 € gilt), und passive Einkommensbezieher wie ausländische Rentner, Unternehmer im Ruhestand und arbeitslose vermögende Privatpersonen zahlen (ii) keine Steuern auf ausländische Nicht-Gehaltseinkünfte und Vermögen (wie ausländische Sparerträge, Mieteinnahmen, den Verkauf ausländischer Aktien und ausländische Kapitalgewinne).


> Impatriates werden jedoch für Zwecke der weltweiten Erbschafts- und Schenkungssteuer als vollwertige spanische Einwohner behandelt.


Wer kann von der spanischen Regelung für Steuerausländer profitieren?


Während traditionell nur ein Umzug aus beruflichen Gründen (z. B. für Top-Manager und Weltklasse-Sportler) Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Beckham-Gesetzes war (wie im Fall von David Beckham selbst, der zwischen 2003 und 2007 für Real Madrid spielte), hat Spanien 2023 die Kriterien für die Inanspruchnahme der Impatriate-Regelung auf andere Situationen ausgeweitet, wie z. B.:


  • Die Übersiedlung nach Spanien als Fernarbeitnehmer ("digitaler Nomade")
  • Der Umzug nach Spanien, um die Leitung eines spanischen Unternehmens zu übernehmen
  • Der Umzug nach Spanien zur Ausübung von Geschäftstätigkeiten, die als unternehmerische Tätigkeiten mit innovativem Charakter gelten.
  • Künftig kann das Beckham-Gesetz auf die Familie des Auswanderers ausgedehnt werden: auf Kinder unter 25 Jahren, einschließlich Ehepartner und Eltern (wenn das Paar keine Kinder hat), sofern diese Verwandten (i) die gleichen Zulassungskriterien erfüllen wie der Antragsteller und (ii) nicht mehr verdienen als der Antragsteller
  • Nicht zuletzt wurde der Zeitraum der Nichtansässigkeit vor dem Umzug nach Spanien von 10 auf 5 Steuerjahre reduziert

Wie hoch sind die Immobiliensteuern in Spanien?


Mehrwertsteuer (Normaltarif) 21% (einschliesslich für Landverkäufe zu Bebauungszwecken
Mehrwertsteuer (ermässigter Tarif) 10% (für neue Immobilien)
Handänderungssteuer (ITP) 6% auf spanische Verkäufe von gebrauchten Immobilien, die nicht der Mehrwertsteuer unterliegen
Jährliche Grundsteuer (IBI) Bis zu 1,3% des Katasterwertes

> Maklergebühren bis zu 6% für Immobilienverkäufe in Spanien von 6% werden in der Regel vom Verkäufer getragen.


Spanische Liste der Steuerparadiese


> Unternehmen, die in für spanische Steuerzwecke nicht kooperativen Ländern (früher "Steuerparadiese") ansässig sind und Immobilien in Spanien besitzen, unterliegen einer speziellen jährlichen Offshore-Steuer von 3 %, die auf den Katasterwert der spanischen Immobilie berechnet wird. Diese spanische Offshore-Steuer läuft am 31. Dezember auf und wird im Januar des darauf folgenden Jahres erklärt und gezahlt.


Die spanische Liste der Steuerparadiese umfasst derzeit die folgenden Länder und Gebiete:


  • Amerikanisch-Samoa
  • Gibraltar
  • Salomon-Inseln
  • Anguilla
  • Guam
  • Samoa
  • Barbados
  • Guernsey
  • Seychellen
  • Bermuda
  • Jersey
  • Trinidad und Tobago
  • Cayman-Inseln
  • Malwinen-Inseln
  • Turks- und Caicosinseln
  • Dominica
  • Insel Man
  • UK Jungferninseln
  • Emirat Bahrain
  • Marianen-Inseln
  • US-Jungferninseln
  • Fidschi
  • Palau
  • Vanuatu

Wie hoch sind die Firmensteuern in Spanien?


Einkommen, Kapitalgewinn 25%

> Dividenden und Zinsen, die an Gebietsfremde gezahlt werden, unterliegen einer Quellensteuer von 19 % (es sei denn, es gilt ein niedrigerer Satz im Rahmen eines DBA).


> Im Rahmen der spanischen Beteiligungsfreistellung werden nur 5 % der Kapitalerträge mit 25 % besteuert. Daraus ergibt sich eine effektive Kapitalertragssteuer von 1,25 %. Um in Spanien in den Genuss der Beteiligungsfreistellung zu kommen, muss eine Beteiligung von mindestens 5 % für mindestens ein Jahr entweder an spanischen oder ausländischen Tochtergesellschaften gehalten werden, die jedoch nicht in einer Steueroase ansässig sein dürfen (siehe Liste oben).


> Nettoverluste können auf unbestimmte Zeit vorgetragen werden.

Welches sind die Kriterien zum Erhalt des spanischen goldenen Visums?


Erforderliche Dokumente für alle spanischen Visa im Rahmen der internationalen Mobilitätsbestimmungen


Antragsteller für alle internationalen Mobilitätsvisa in Spanien müssen die folgenden, ins Spanische übersetzten und ordnungsgemäß legalisierten und apostillierten Unterlagen vorlegen:


  • Nachweis über die Beantragung einer spanischen NIE-Nummer ("Número de Identidad de Extranjero" oder ausländische Identitätsnummer) (hier), direkt in Spanien oder über ein spanisches Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers (i) mittels Formular EX-15 (hier), persönlich oder durch die physische Anwesenheit eines ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreters (in diesem Fall muss ein apostilliertes PoA vorliegen), zusätzlich zu (ii) einem dokumentarischen Nachweis der Notwendigkeit, eine NIE zu erhalten, (iii) einem Dokument, das den Wohnsitz des Antragstellers im Konsularbezirk belegt und (iv) dem unterzeichneten Formular 790 Code 12 (hier). Die spanische NIE wird normalerweise innerhalb von 3 Wochen ausgestellt.
  • Kopie des Reisepasses eines Nicht-EU/EWR-Bürgers, der noch mindestens ein Jahr gültig ist, mit mindestens 2 leeren Seiten (während des Antragsverfahrens bei der spanischen Einwanderungsbehörde oder dem ausländischen Konsulat abzugeben und in einem frankierten Rückumschlag mit vollständigem Namen und Adresse zurückzusenden)
  • Aktuelles Farbfoto in Passgröße
  • Strafregisterbescheinigung im Original (nicht älter als 6 Monate), die vom Wohnsitzland des Antragstellers für die letzten 2 Jahre ausgestellt wurde, sowie eine Erklärung, die bestätigt, dass der Antragsteller in den letzten 5 Jahren nicht vorbestraft war
  • Nachweis über die Zahlung der Antragsgebühr
  • Antragsformular für Inhaber einer spanischen Aufenthaltserlaubnis im Rahmen der internationalen Mobilität, das vom Antragsteller ordnungsgemäß unterzeichnet ist (ein Formular pro Antragsteller)
  • Öffentliche oder private Krankenversicherung bei einem spanischen Krankenversicherer (hier) für alle Antragsteller (Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert). Eine Krankenversicherung ist jedoch nicht erforderlich, wenn Sie bei der Sozialversicherung angemeldet sind.
  • Nachweis (z. B. Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen usw.), dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um in Spanien zu leben: ca. 32.000 € pro Jahr für den Antragsteller und ca. 10.000 € pro Jahr für jedes Familienmitglied 


Zusätzliche Dokumente, die für das spanische Visum für digitale Nomaden erforderlich sind


  • Nachweis eines Arbeits- oder Berufsverhältnisses von mindestens 3 Monaten zum Zeitpunkt der Antragstellung mit einem ausländischen Unternehmen oder einer ausländischen Unternehmensgruppe
  • Nachweis einer tatsächlichen und ununterbrochenen Tätigkeit von mindestens einem Jahr für das ausländische Unternehmen oder die ausländische Unternehmensgruppe, mit dem/der der Arbeitnehmer in einem Arbeits- oder Berufsverhältnis steht
  • Ein Schreiben des ausländischen Unternehmens oder der ausländischen Unternehmensgruppe, in dem die Ausübung der Fernarbeit von Spanien aus genehmigt wird und in dem (i) das Profil der Stelle, (ii) das zu zahlende Gehalt sowie (iii) die Bedingungen und sonstigen Voraussetzungen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit von Spanien aus bestätigt werden
  • Kopie des Hochschul- oder Berufsabschlusses im Zusammenhang mit der tatsächlich ausgeübten Fernarbeit oder, falls zutreffend, die Mindesterfahrung des Bewerbers in ähnlichen Positionen
  • Nachweis der Registrierung des ausländischen Unternehmens im spanischen Sozialversicherungssystem oder zumindest der Nachweis, dass das ausländische Unternehmen die Registrierung beantragt hat und sich verpflichtet, sich registrieren zu lassen, sobald die Genehmigung für die Fernarbeit erteilt wurde. Bei selbständigen Bewerbern ist eine Bescheinigung über die Anmeldung bei RETA - Régimen de Trabajadores Autónomos de la Seguridad Social española (hier) vorzulegen.

Wie hoch sind die Kosten für das spanische Goldene oder digitale Nomaden Visum?


Visum für spanische Gold-Investoren 9.000 € (umfasst gegebenenfalls die Suche nach Immobilien und die Eröffnung eines persönlichen Bankkontos bei einer spanischen Bank sowie die Vorbereitung und Online-Einreichung des Visumantrags mit allen dazugehörigen Anlagen)
Visum für spanische digitale Nomaden 5.000 € (beinhaltet die Ausstellung einer NIF und die Vorbereitung und Online-Einreichung des Visumantrags mit allen dazugehörigen Anlagen)
Bearbeitungszeit 2 Wochen
2 Wochen Das 1-Jahres-Visum muss vom Antragsteller oder seinem Vertreter innerhalb eines Monats persönlich abgeholt werden.

Factsheet zum Wohnsitz Spanien herunterladen

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