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Firma bei der Schweizer Mehrwertsteuer registrieren

Regeln zur Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) für europäische Unternehmen: Ausländische Firma registrieren, Mehrwertsteuer in der Schweiz deklarieren, bezahlen, zurückfordern und rückerstatten lassen


Letzte Aktualisierung: 2. Dezember 2023

Schweizer oder ausländische Firma bei der ESTV registrieren

Einführung in die Schweizer Mehrwertsteuer


Verbrauchssteuer


Die schweizerische Mehrwertsteuer (MWST) ist im Wesentlichen eine Verbrauchssteuer. Sie besteuert den nichtunternehmerischen Endverbrauch innerhalb der Schweiz mit einem einheitlichen Mehrwertsteuersatz von 7.7%.



Ausländische Firmen und Unternehmen, die in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen einen Schweizer Mehrwertsteuer-Vertreter oder Fiskalagenten bestellen.

Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für Schweizer, österreichische und deutsche Unternehmen


1. Mehrwertsteuerpflicht von Schweizer Unternehmen


Schweizer Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über CHF 100'000 (Steuersubjekte) müssen sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung - ESTV (hier) registrieren und innert 60 Tagen (hier) nach Quartalsende die Mehrwertsteuererklärungen einreichen. Bei verspäteter Einreichung der MWST wird Verzugszins von 4% fällig.


Mehr zur allgemeinen Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz gibt es unter diesem Link (hier).


Die Bezahlung der Steuerschuld erfolgt ebenfalls innert 60 Tagen nach Quartalsende.


Die Auszahlung eines etwaigen Guthabens erfolgt 30 Tage nach Eintreffen der Mehrwertsteuerabrechnung bei der ESTV.

2. Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen in der Schweiz


Ausländische Unternehmen, die Leistungen in der Schweiz erbringen und pro Jahr mindestens CHF 100'000 Umsatz aus steuerbaren und steuerbefreiten Leistungen im In- und Ausland erzielen, sind ab dem 1. Januar 2018 in der Schweiz obligatorisch mehrwertsteuerpflichtig.


Mehr zur Mehrwertsteuerpflicht in der Schweiz für ausländische Unternehmen gibt es unter diesem Link (hier).


Dienstleistungen ausländischer Unternehmen, die in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig sind, umfassen insbesondere:


  • Installationsservices in der Schweiz (ein französischer Maler arbeitet z.B. an einer Wohnung in Cologny bei Genf, eine deutsche Firma reinigt ein Haus in Basel, ein italienischer Elektriker installiert Waschmaschinen in Locarno)
  • Catering-Services in der Schweiz
  • Grenzüberschreitender Personenverkehr Richtung Schweiz (nur Busse, Taxis, Shuttles)
  • E-Services zugunsten Privatpersonen in der Schweiz (z.B. der Verkauf von Apps, Software-Downloads, Online-Spiele)
  • Auftritte und Sportleistungen in der Schweiz (Athleten, Sportmannschaften, Veranstaltungen von Künstlern und sonstige Events)


3. Schweizerische Fiskalvertretung für ausländische Unternehmen


Ausländische mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ohne Geschäftssitz oder Betriebsstätte in der Schweiz müssen sich durch eine Vertretung mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz vertreten lassen ("Fiskalvertreter"). Bei der MWST-Anmeldung muss ein ausländisches Unternehmen den Schweizer Steuervertreter zwingend angeben. Anmeldungen ohne Steuervertreter sind nicht möglich.


Nicht steuerpflichtig sind hingegen ausländische Unternehmen, die im Inland ausschliesslich von der Steuer ausgenommene Leistungen oder der Bezugsteuer unterliegende Dienstleistungen erbringen.


Der Mehrwertsteuer-Vertreter in der Schweiz eines ausländischen Unternehmens, welches der schweizerischen Mehrwertsteuer unterliegt, nimmt folgende Aufgaben wahr:


  • Er nimmt Korrespondenz entgegen und leitet diese unverzüglich an das ausländische Unternehmen weiter
  • Er ist Ansprechpartner für die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
  • Er stellt seine Räumlichkeiten für die Durchführung von allfälligen MWST-Kontrollen zur Verfügung
  • Er gewährt Zugang zu den von der ESTV verlangten Unterlagen


Seit dem 1. Januar 2019 ist überdies die sog. "Versandhandelsregelung" (hier) in Kraft getreten. Damit sollen die im Versandhandel tätigen ausländischen Unternehmen den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden.


Somit werden auch ausländische online Versandhändler mit einem Jahresumsatz ab CHF 100’000 aus Kleinsendungen an Kunden in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Die neu steuerpflichtigen ausländischen Versandhändler von Kleinsendungen (mit einem Warenwert von bis zu CHF 65) müssen sich neu sowohl bei der ESTV als auch bei der Schweizerischen Post registrieren.


> Astrantia Consulting agiert gegen eine jährliche Pauschalgebühr von EUR 3'000 als Steuervertreter ("Fiskalagent") für ausländische Firmen, welche der Schweizer Mehrwertsteuer unterstellt sind.

Was sind die gültigen Schweizer Mehrwertsteuersätze?

(letzte Aktualisierung Juli 2023)


Wie hoch ist die aktuelle Mehrwertsteuer in der Schweiz?


Die Schweiz und Liechtenstein erheben seit 2018 standardmässig einen Mehrwertsteuersatz von 7.70%, einen Sondersatz von 3.70% ("Beherbergungssatz" hauptsächlich in der Hotellerie für Übernachtung und Frühstück) und einen reduzierten Satz von 2.50% für die Einfuhr und den Verkauf von Nahrungsmitteln, Medikamenten, Büchern, Zeitungen, Druckerzeugnissen u.a.


Diese Schweizer Mehrwertsteuersätze gelten für (i) die Lieferung von Waren und das Erbringen von Dienstleistungen innerhalb der Schweiz und Liechtenstein, welche eine gemeinsame Mehrwertsteuerzone bilden - Schweizer Umsatzsteuer (hier) und (ii) die Einfuhr von Waren in die Schweiz - Schweizer Einfuhrsteuer (hier) sowie die Einfuhr von Dienstleistungen in die Schweiz - Schweizer Bezugsteuer (hier). Liechtenstein hat zwar das schweizerische MWST-Gesetz übernommen, verfügt aber über seine eigene MWST-Verwaltung.


Wie hoch sind die neuen Schweizer Mehrwertsteuersätze?


In der Vergangenheit hat die Schweiz häufig die Mehrwertsteuer erhöht, um staatliche Projekte zu finanzieren. Im Jahr 2022 führte die Schweizer Regierung eine Mehrwertsteuererhöhung ein, um ihr Rentensystem zu finanzieren. Die Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuer tritt am 01.01.2024 in Kraft (hier).


Während der Übergangszeit ist das Datum der effektiven Lieferung oder Leistung ausschlaggebend dafür, ob der alte Schweizer Mehrwertsteuersatz (7,7%) oder der neue Schweizer Mehrwertsteuersatz (8,1%) zur Anwendung kommt.


Bei Dauerleistungen (z.B. Softwarelizenzen, Zeitungsabonnemente), die sich über beide Zeiträume erstrecken, muss die Mehrwertsteuer pro rata temporis auf beide Zeiträume aufgeteilt werden (d.h. auf 2023 bzw. 2024). In der Praxis wird dies dazu führen, dass Rechnungen in gleichen Dokument beide Mehrwertsteuersätze ausweisen können, welche jedoch unterschiedlichen Zeiträumen zuzurechnen sind.


Steuerbefreiung


Die Ausfuhr (d.h. der Export) von Waren und Dienstleistungen aus der Schweiz oder Liechtenstein ist steuerbefreit (massgebend ist die ausländische Rechnungsadresse des Waren- oder Dienstleistungsempfängers).


Ausnahmen


Von der Mehrwertsteuer in der Schweiz ausgenommen sind folgende Umsätze:


  • Aus- und Fortbildung
  • Kulturelle Dienstleistungen
  • Entgelte für sportliche Anlässe
  • Versicherungen
  • Geld- und Kapitalverkehr
  • Umsätze (Miete) und Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften
MWST Steuersatz 2023 Steuersatz ab 2024
Normalsatz 7.70% 8,10%
Sondersatz (Hotels etc.) 3.70% 3,80%
Reduzierter Satz (Nahrung, Arznei etc.) 2.50% 2,50%

Welche Typen Schweizer Mehrwertsteuer gibt es?


Schweizer Umsatz- und Vorsteuer


Steuerpflichtige Unternehmen, welche (i) bei der Schweizer Mehrwertsteuer registriert sind und (ii) Waren in der Schweiz liefern oder (iii) Dienstleistungen in der Schweiz erbringen (d.h. welche konkret Rechnungen an Unternehmen mit einer Schweizer Adresse ausstellen), berechnen ihren Kunden Mehrwertsteuer (sog. Umsatzsteuer).


Diese Schweizer Unternehmen ihrerseits müssen Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen zahlen, die sie von Schweizer Lieferanten oder Dienstleistern beziehen (sog. Vorsteuer). Die Vorsteuer kann dann jedoch quartalsweise bei der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zurückgefordert werden.


Typologie und Arten der Schweizer Mehrwertsteuer


  • Umsatzsteuer (aus der Sicht des Rechnungsstellers also Verkäufe in der Schweiz = Schuld gegenüber der ESTV)
  • Vorsteuer auf Material- und Dienstleistungsaufwand 1170, (aus der Sicht des Rechnungsempfängers also Einkäufe in der Schweiz = Guthaben gegenüber der ESTV)
  • Vorsteuer auf Investitionen und übrigem Betriebsaufwand 1171
  • Einfuhrsteuer (Import von Waren aus dem Ausland)
  • Bezugsteuer (Import von Dienstleistungen aus dem Ausland)


Einfuhrsteuer


In der Schweiz wird die Einfuhrsteuer von der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) erhoben und zwar auf der Grundlage des für die Ware zu entrichtenden Entgelts sowie aller Kosten, die bis zum Bestimmungsort in der Schweiz anfallen.


Die Schweizer Mehrwertsteuer auf dem Import von Gegenständen (hier) zielt hauptsächlich darauf ab, zu verhindern, dass Firmen, die Waren aus dem Ausland importieren, weniger Steuern zahlen als diejenigen Firmen, welche sie in der Schweiz kaufen.


Bezugsteuer


Die Bezugsteuer wird auf den Import von Dienstleistungen erhoben. Sie dient ebenfalls dazu, inländische und ausländischen Anbieter gleichzustellen und einen Wettbewerbsnachteil zulasten inländischer Unternehmen zu verhindern.


Die Bezugsteuer ist geschuldet für den Bezug von ausländischen Dienstleistungen nach dem Empfängerortprinzip. Als Ort einer Dienstleistung gilt danach der Sitz des Empfängers der Dienstleistung, also die Schweiz.


Grundsätzlich unterliegen alle Dienstleistungen dem Empfängerortprinzip, insbesondere:


  • Ausländische Werbedienstleistungen (z.B. Google Ads)
  • Abtretung und Einräumung von immateriellen Rechten (z.B. der Gebrauch einer Microsoft-Lizenz)
  • Leistungen von ausländischen Beratern, Vermögensverwaltern, Treuhändern, Anwälten usw.
  • Ausländische Managementdienstleistungen
  • Ausländische Leistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung
  • Ausländische Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen (Telefonie, Internet, Roaming, Internetfernsehen, Bereitstellen von Webseiten, Webhosting etc.)
  • Personalverleih


De facto sind die Einfuhrsteuer und Bezugsteuer jedoch oft ein Nullsummenspiel, da die deklarierte Einfuhr- und Bezugsteuer im gleichen Quartal sogleich als Vorsteuer abgezogen werden kann. Trotzdem ist eine korrekte Deklaration wichtig, denn sie erspart Diskussionen bei einer Mehrwertsteuerkontrolle (hier).


Abgabe für Radio und Fernsehen


Seit 2019 müssen Schweizer Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von über CHF 500'000 eine geräteunabhängige Schweizer Radio- und TV-Abgabe zwischen CHF 160 und CHF 49'925 errichten. Die Berechnungsgrundlage der Gebühr ist der Vorjahresumsatz der Schweizer Firma.


Die aktuellen Tarifkategorien RTVG der Schweizer Radio- und TV Steuer gibt es unter diesem Link (hier).


Strafen


Bei Steuerhinterziehung drohen Bussen bis zum fünffachen der hinterzogenen Steuer, bei anderen Verstössen Bussen bis zu CHF 100'000.

Wo findet man die Schweizer Mehrwertsteuernummer?


Unternehmens-Identifikationsnummer (UID)


Die offizielle Schweizer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer eines Unternehmens hat das folgende Format: CHE-187.974.011 (CHE187974011 ist ebenfalls geläufig).


Diese sogenannte UID oder "Unternehmens-Identifikationsnummer" (hier) dient auch als offizielle Registrierungsnummer (Firmennummer) eines Schweizer Unternehmens. Sie kann im Zentralen Schweizer Firmenindex gefunden wurden, unter diesem Link (hier).


Die Schweizer UID besteht aus 9 Nummern, wird zufällig vergeben und enthält keine Informationen über das Unternehmen (es ist somit eine anonyme Nummer).

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Nützliche Links


Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (hier)


Mehrwertsteuerverordnung (hier)


Urs Denzler, Britta Rehfisch, Roger Zbinden, veb.ch (2022) Das Lehr- und Praxisbuch zur Schweizer Mehrwertsteuer (hier)


Schweizer Steuerkonferenz SSK (2019) Grundsätze der Mehrwertsteuer (hier)


Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Schweizer Mehrwertsteuer MWST (hier)


ESTV, Mehrwertsteuer online abrechnen (hier) [wählen Sie LOGIN mit Account]


ESTV, Aktuelle Schweizer Mehrwertsteuersätze (hier)


ESTV, MWST Einreichefristen (hier)


Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG, Monatsmittelkurse (hier)

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