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Italienische Pauschalsteuer

Montepulciano, Toskana

Verlegung des steuerlichen Wohnsitzes nach Italien: Italienische Pauschalsteuer oder Abgeltungssteuer für vermögende Privatpersonen


Italienische Pauschalsteuer für Vermögensmillionäre

("Imposta forfettaria")

Italienische Pauschalbesteuerung beantragen

Beschreibung der italienischen Pauschalsteuer


Das italienische Pauschalsteuersystem (auch "flat tax", "italienische Ersatzsteuer", "italienische Einheitssteuer", "imposta forfettaria" oder einfach italienische Steuererleichterung für Ausländer genannt) befreit (i) Personen aller Nationalitäten (einschliesslich Italiener), welche (ii) während der letzten 9 von 10 Jahren nicht Wohnsitz in Italien hatten und ihren Steuersitz nach Italien verlegen (iii) von der Meldung ihres ausländischen Einkommens an die italienischen Steuerbehörden und (iv) ganz allgemein von der Besteuerung ihres ausländischen Einkommens (einschliesslich Schenkungs- und Erbschaftsteuer, Miet- und Zinsertragsteuer sowie Kapitalertragsteuer) gegen (v) eine jährliche Pauschalsteuer von €100'000 für (vi) einen Zeitraum von 15 Jahren.


> Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, sich durch einen verbindlichen Steuervorbescheid (sog. Tax Ruling) vorab Gewissheit über die Anwendung spezifischer italienischer Steuerbestimmungen zu verschaffen und jederzeit aus dem Steuerregime auszusteigen.

Programmbeginn 8. März 2017 (Art. 24 bis TUIR)
Förderstelle Ministero dell’economia e delle finanze
Anwendung Agenzia delle Entrate
Popularität Briten, Schweizer, Franzosen, Mexikaner, Brasilianer, Australier

Was sind die Vorteile der italienischen Pauschalbesteuerung?


  • Die italienische Pauschalsteuer ist vergleichbar mit dem Res-Non-Dom Regime (hier) des Vereinigten Königreichs, jedoch werden im Unterschied zu Grossbritannien Überweisungen nach Italien nicht besteuert
  • Das italienische Ersatzsteuerregime ist deutlich günstiger als beispielsweise die Schweizer Pauschalbesteuerung (hier) - "forfait fiscal suisse", "imposizione forfettaria svizzera", die je nach Kanton jährliche Steuerzahlungen im Bereich von CHF 250'000 bis 400'000 erfordert
  • Die italienische Pauschalsteuer befreit vollumfänglich von der italienischen Schenkungs- und Erbschaftssteuer (für nicht-italienisches Vermögen), selbst wenn der Vorbesitzer in Italien steuerlich ansässig war
  • Das italienische Pauschalsteuersystem bietet auch eine vollumfängliche Befreiung von der italienischen Steuer für ausländisches (i) (selbstständiges) Erwerbseinkommen (ii) Geschäftseinkommen (iii) Mieteinkommen (iv) Zinseinkommen und (v) Einkommen aus Kapitalerträgen
  • Die italienische Steuererleichterung für hinzugezogene Ausländer kann mit einer italienischen Beschäftigung (die jedoch der normalen Steuer unterliegt) kombiniert werden

Was sind die wichtigsten Nachteile der italienischen Pauschalsteuer?


  • Regelung zur Missbrauchsvermeidung: Kapitalgewinne aus dem Verkauf qualifizierter Beteiligungen während der ersten 5 Jahre des Wohnsitzes sind nicht befreit und unterliegen der normalen italienischen Steuer. Qualifizierte Beteiligungen repräsentieren 20% der Stimmrechte bzw. 25% des Grundkapitals ausländischer Unternehmen (bei börsennotierten italienischen Gesellschaften beträgt die qualifizierende Schwelle 2% der Stimmrechte und 5% des Grundkapitals)
  • Die italienische Ersatzsteuer ist nicht für US-Bürger geeignet, welche bekanntlicherweise auf ihrem weltweiten Einkommen besteuert werden
  • Die italienische Pauschalsteuer ist weniger attraktiv für Personen mit italienischem Einkommen, welches weiterhin zum herkömmlichen italienischen Steuersatz von bis zu 43% besteuert wird

Wann ist man in Italien steuerlich ansässig?


Eine natürliche Person gilt als in Italien steuerlich ansässig, wenn sie (i) im italienischen Personenstandsregister eingetragen ist oder (ii) mehr als 183 Tage im Jahr in Italien ansässig ist.


> Steuerpflichtige müssen folglich vor dem 2. Juli (1. Juli in einem Schaltjahr) nach Italien umziehen, wenn sie in diesem Jahr als steuerlich in Italien ansässig gelten möchten.

Wer kann das italienische Abgeltungssteuersystem beantragen?


  1. Der Antragsteller (und alle Familienangehörigen) müssen vor dem Tag der Antragstellung seit mindestens 9 Jahren ausserhalb Italiens wohnhaft gewesen sein
  2. Jährliche Zahlung einer Pauschalsteuer von €100'000 (Hauptantragsteller)
  3. Jährliche Zahlung einer Pauschalsteuer von €25'000 (pro Familienmitglied)

Was sind die Kosten des italienischen Abgeltungssteuersystems?


Kosten für italienisches Tax Ruling €10'000 beinhaltet die Verfassung des Antragsschreibens und die Analyse, Zusammenstellung, Übersetzung und Beglaubigung der entsprechenden Dokumente sowie deren Eingabe bei den italienischen Steuerbehörden mittels zertifizierter E-mail (PEC)

Welche Fristen müssen bei Antrag auf Steuer-Ruling in Italien beachtet werden?


  1. Der formelle Antrag zur italienischen Pauschalsteuer erfolgt zum Zeitpunkt der erstmaligen Einreichung der italienischen Steuererklärung des Antragstellers (i) für das Geschäftsjahr, in dem der Wohnsitzwechsel durchgeführt wurde oder (ii) für das darauf folgenden Steuerjahr
  2. Sowohl in Italien Steueransässige als auch nicht Ansässige sind berechtigt, bei der italienischen Steuerbehörde ("Agenzia delle Entrate") einen Steuervorbescheid ("istanza perventiva di interpello"), d.h. ein sog. Tax Ruling zu beantragen
  3. Die italienische Pauschalsteuer ist bis zum 30. Juni eines jeden Jahres zu entrichten


> Ein solches Advance Tax Ruling klärt, wie spezifische italienische staatliche Steuervorschriften im Einzelfall angewendet werden und ist für die italienische Steuerbehörde bindend.


Welche Unterlagen sind erforderlich, um die italienische Pauschalbesteuerung zu beantragen und ein Steuerruling zu erhalten?


Der Antrag auf Steuerruling muss vom Steuerpflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet sein und enthält:


  • Angabe der Art des beantragten Bescheids
  • Beschreibung des Falles mit Angabe der unsicheren Steuervorschrift und der vom Steuerpflichtigen vorgeschlagenen Lösung
  • Name des Antragstellers und italienische Wohnadresse (falls vorhanden)
  • Italienische TIN-Nummer: codice fiscale (hier), falls zugeteilt
  • Land des letzten steuerlichen Wohnsitzes mit Angabe des offiziellen italienischen Codes für ausländische Staaten
  • Checkliste zum Nachweis, dass in 9 von 10 Steuerzeiträumen vor dem Steuerjahr, für das der Pauschalbetrag beantragt wird, kein steuerlicher Wohnsitz in Italien bestand ("prima dell'esercizio di validità dell'opzione")
  • Angabe der Länder, die nicht unter die italienische Ersatzsteuer fallen ("facoltà di non avvalersi dell'applicazione dell'imposta sostitutiva")


> Der Antrag auf ein Tax Ruling wird vom Steuerpflichtigen oder seinem bevollmächtigten Vertreter unterzeichnet und enthält (i) die Art des Rulings (ii) die Personaldaten des Steuerpflichtigen (TIN, Mehrwertsteuernummer, Adresse, Kontaktdaten) sowie (iii) eine Fallbeschreibung, in welcher die unsichere Steuerregelung sowie die vom Steuerpflichtigen vorgeschlagene Lösung erwähnt werden.


> Der Antrag muss persönlich, per Einschreiben oder per Spezialpost zum Austausch mit den italienischen Regierungsbehörden (PEC) an die Regionaldirektion des (voraussichtlichen) Wohnsitzes des Steuerpflichtigen gestellt werden.


> Die italienische Steuerbehörde hat 120 Tage Zeit, um auf den Antrag auf einen Steuervorbescheid zu antworten, und weitere 60 Tage, um zusätzliche Fragen zu stellen.


> Wenn die italienische Steuerbehörde innerhalb dieser Fristen nicht antwortet, gilt die Auslegung des Steuerpflichtigen als stillschweigend akzeptiert.

Factsheet zur italienischen Pauschalsteuer herunterladen

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