Battersea Power Station, erbaut zwischen 1929 und 1935
Wohnsitz Grossbritannien. Wohlhabende mobile Steuerpflichtige von ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und ihre Ehegatten (Partner) und (Adoptiv-)Kinder unter 18 Jahren können ein britisches Tier 1 Visum für Investoren beantragen, indem sie während 5 Jahren £2 Mio. in das Vereinigte Königreich investieren (auch bekannt als englisches Goldenes Visum). Nach 5 Jahren permanentem britischem Wohnsitz (mindestens 183 Tage im Jahr) können Anleger eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Grossbritannien beantragen (ILR, permanenter britischer Wohn- und Steuersitz) und 12 Monate später britische Staatsbürgerschaft und den englischen Pass erhalten.
Inhaber des britischen Goldenen Visums dürfen:
> Bei sogenannten resident-non-domiciled Personen werden Einkünfte nicht britischer Herkunft während der ersten 7 Jahre des Aufenthaltes im Vereinigten Königreich nur anlässlich ihrer Überweisung in die UK (und nicht anlässlich ihres Entstehens im Ausland) besteuert (englische Besteuerung auf der "Remittance-Basis"), d.h. diese ausländischen Einkünfte werden nur dann besteuert, wenn sie in das Vereinigte Königreich überwiesen (gebracht oder dort verwendet werden). Danach wird eine Remittance Basis Charge (RBC) von £30'000 pro Jahr fällig, bis die Person (nach 15 Jahren) als domiziliert gilt.
> Die "Accelerated Route" wurde 2011 eingeführt und sieht eine deutlich kürzere Zeit bis zum Daueraufenthalt in England vor, d. h. nach nur 3 Jahren (£5 Mio.) oder nur 2 Jahren (£10 Mio.). Dies gilt jedoch nur für den Hauptantragsteller und nicht dessen Angehörige.
Programmbeginn | Juni 2009 (ein Ansiedlungsprogramm für Investoren existiert seit Oktober 1994) |
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Regeländerung 1 | April 2011 (Einführung der sog. "Accelerated Route") |
Regeländerung 2 | November 2014 (die notwendige Investition wird von £1 Mio. auf £2 Mio. erhöht) |
Regeländerung 3 | März 2019 (schriftliche Belege zur Herkunft der Vermögenswerte sind ab nun erforderlich) |
Anwesenheit in Grossbritannien | Nicht mehr als 180 Tage ausserhalb des Landes |
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Wenn eine Anlage mit Verlust verkauft wird, muss der britische Tier-1-Anleger eine neue Anlage zu demjenigen Preis kaufen, zu welchem die vorherige Anlage verkauft wurde. Wenn eine Anlage mit Gewinn verkauft wird, muss der britische Tier-1-Anleger eine neue Anlage zu demjenigen Preis kaufen, zu welchem die vorherige Anlage verkauft wurde. Neue qualifizierende Anlagen müssen alsdann vor der nächsten Abrechnungsperiode oder innerhalb von sechs Monaten getätigt werden, je nachdem, was zuerst eintritt.
Vermögensverwaltungs-, Courtage- und Depotgebühren sowie allfällige Steuerschulden dürfen nicht aus den qualifizierenden Tier-1-Anlagen beglichen werden, da dies eine Zermürbung des investierten Kapitals unter das Anfangsniveau zur Folge hätte. Diese Gebühren müssen anderweitig beglichen werden, z.B. mittels eines separaten "Kostenkontos" bei derselben Bank.
Jährliches Einkommen | Steuersatz | Besteuerung von Dividenden |
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Unter £37'000 (Grundtarif) | 20% | 7,5% |
Unter £150'000 (Zusätzlicher Tarif) | 20% | 32,5% |
Über £150'000 (Höherer Tarif) | 45% | 38,1% |
Anteil am Kaufpreis | Wohnsitz | Weiterer Wohnsitz | Gewerbl. Immob. |
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Bis zu £125'000 | 0% | 3% | 0% |
Nächste £125'000 | 0% | 5% | 2% |
Nächste £675'000 | 5% | 8% | 5% |
Nächste £575'000 | 10% | 13% | 5% |
Portion über £1,5 Mio. | 12% | 15% | 5% |
Aktien, Gemälde usw. | Englisches Wohneigentum | |
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Grundtarif | 10% | 18% |
Höherer Tarif | 20% | 28% |
Wert des Nachlasses | Erbschaftssteuer |
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Bis zu £325'000 | 0% |
Über £325'000 | 40% |
> 7-Jahres-Regel: Schenkungen, die mehr als 7 Jahre vor Todesdatum getätigt werden, sind steuerfrei (danach werden 8% pro Folgejahr fällig bis im 3. Jahr vor Todesdatum der Höchstsatz von 40% erreicht ist).
1) Antragsteller für das UK Tier 1 Visum für Investoren müssen (i) über 18 Jahre alt sein und (ii) nachweisen können, dass die Vermögenswerte ihnen oder ihrem (un-)verheirateten (oder gleichgeschlechtlichen) Partner gehören
(iii) ein britisches Konto bei einer (oder mehreren) regulierten britischen Bank besitzen, auf welchem (iv) £2 Mio. zur Verfügung stehen (v) ohne die Verwendung von Kredit (vi) zum Zwecke der Investition gemäss den Anforderungen des britischen Tier-1 Visum.
2) Einwohner aus bestimmten Ländern (wie etwa China und Russland) müssen vor Antragstellung einen negativen Tuberkulosetest vorlegen.
3) Antragsteller müssen ein (übersetztes und beglaubigtes) Führungszeugnis aus all denjenigen Ländern vorlegen, in welchen sie sich in den letzten 10 Jahren über 12 Monate aufgehalten haben.
1) Nicht wahrheitsgemässe Darstellung (Lüge oder falsche Aussage zum Antrag)
2) Betrug und Fälschung (Belege wurden übermittelt, die vom Sachbearbeiter oder Einreisebeamten als falsch bestätigt wurden)
3) Unterschlagung wesentlicher Tatsachen (Informationen wurden zurückgehalten)
4) Fehlende Mitwirkung (angeforderte Unterlagen wurden nicht eingereicht)
5) Vorstrafen: Freiheitsstrafe von (i) über 4 Jahren: unbedingter Ablehnungsgrund (ii) 1 - 4 Jahre: bedingter Ablehnungsgrund, es sei denn, es sind 10 Jahre vergangen (iii) unter 1 Jahr: bedingter Ablehnungsgrund, es sei denn, seit dem Ende der Strafe sind 5 Jahre vergangen
> Sonstige Ablehnungsgründe: hängige Strafverfahren, Auslieferungsgesuche, Bedrohung für die öffentliche Ordnung (Extremismus), vorsätzliche Verschuldung, Erträge aus Straftaten, Vermögenswerte fragwürdiger Herkunft, (staatliche) Korruption.
> Mildernde Umstände sind politisch motivierte Verurteilungen.
Bearbeitungs- und Due Diligence Gebühr | £15'000 (beinhaltet Kontoeröffnung bei einer englischen Bank) |
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Visagebühr (Antragsteller) | £1'623 |
Visagebühr (pro Angehöriger) | £1'878 |
Gesundheitsversicherung (Immigration Health Surcharge, IHS) | £500 (pro Aufenthaltsjahr) |
Antrag sowie Fingerabdrücke und Foto in einem Antragszentrum einreichen
3 Wochen: das Visum wurde erteilt, die biometrische Aufenthaltserlaubnis für England liegt zum Abholen bereit
Innerhalb von 3 Monaten: £2 Mio. investieren und während des gesamten Aufenthalts in England aufrecht erhalten
Zürich
Astrantia Consulting AG
Schützengasse 25
8001 Zürich
Schweiz
+41 44 700 28 88